Die Sozietät Jordan & Hall sieht sich in der Tradition der 1953 von Dr. Georg Greuner gegründeten und seit 1978 von Dr. Oliver C. Brändel allein fortgeführten Anwaltskanzlei am Bundesgerichtshof. Im Jahre 1983 wurde Götz Jordan nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Partner in jener Kanzlei. Diese Sozietät wurde im Jahre 2000 bei Gründung der Kanzlei Jordan & Hall aufgelöst, da beim Bundesgerichtshof Sozietäten mit mehr als zwei Rechtsanwälten nicht erlaubt sind; mit der Kanzlei Dr. Brändel besteht seitdem eine Bürogemeinschaft.