RECHTSANWALTSKAMMER BEI DEM BUNDESGERICHTSHOF | KARLSRUHE -Bei dem Bundesgerichtshof besteht eine eigene Anwaltschaft, da sich die Parteien in den zivilrechtlichen Revisionsverfahren nur durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen können. Die Spezialisierung der Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof dient vor allem der qualifizierten Bearbeitung zivilrechtlicher Revisionen im Interesse der Parteien.
Die bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte können vor dem Bundesgerichtshof sowie den anderen obersten Bundesgerichten (Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht, Bundesverwaltungsgericht) und dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe, auch vor dem Bundesverfassungsgericht auftreten, ferner vor den internationalen und gemeinsamen zwischenstaatlichen Gerichten, insbesondere vor den europäischen Gerichten (Europäischer Gerichtshof in Luxemburg, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg).